Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 23.10.2014 - 32 C 1670/14 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)
Filesharing im Mehrpersonenhaushalt zugunsten des Anschlussinhabers - Klage nach Abmahnung wegen Filesharing eines Films
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2014 - 32 C 1670/14
Nach den im "BearShare"-Urteil aufgestellten Grundsätzen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 -I ZR 169/12) ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2014 - 32 C 1670/14
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.05.2010 -I ZR 121/08, "Sommer unseres Lebens") soll eine tatsächliche Vermutung dafür bestehen, dass dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. - AG Düsseldorf, 19.11.2013 - 57 C 3144/13
Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharingfällen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 23.10.2014 - 32 C 1670/14
Wenn sich der Internetanschluss in einem Mehrpersonenhaushalt befindet, entspricht es vielmehr üblicher Lebenserfahrung, dass jeder Mitbewohner das Internet selbständig nutzen darf, ohne dass der Anschlussinhaber Art und Umfang der Nutzung bewusst kontrolliert (AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 - 57 C 3144/13).